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   VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 197/03   

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VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 197/03 (https://dejure.org/2003,20232)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2003 - VfGBbg 197/03 (https://dejure.org/2003,20232)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2003 - VfGBbg 197/03 (https://dejure.org/2003,20232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 97; VerfGGBbg, § 22 Abs. 1
    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Begründungserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVBbg Art. 97; VerfGGBbg § 22 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Zuordnung der Gemeinde Retzowzum Amt Friesack - Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Begründungserfordernis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 57/01

    Fehlende Beschwerdebefugnis einer amtsangehörigen Gemeinde für kommunale

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 197/03
    Eine amtsangehörige Gemeinde kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts lediglich beanspruchen, daß ihr überhaupt eine geeignete (Amts-)Verwaltung, nicht aber, daß sie ihr in der bisherigen Form zur Verfügung steht (Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 57/01 -, LKV 2002, 515 sowie Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 - LKV 2002, 573, 574).

    Es wäre daher Sache der Beschwerdeführerin gewesen, Umstände darzulegen, die - unbeschadet der dem Gesetzgeber insoweit zuzugebenden Freiräume (Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 57/01 - a. a. O.) - die Eignung des neuen Amtes Lieberose/Oberspreewald für die Wahrnehmung der Verwaltung der Beschwerdeführerin in Frage stellen.

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 34/01

    Verfassungsrechtliche Beurteilung von Bestimmungen zur Gemeindestrukturreform

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.11.2003 - VfGBbg 197/03
    Eine amtsangehörige Gemeinde kann nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts lediglich beanspruchen, daß ihr überhaupt eine geeignete (Amts-)Verwaltung, nicht aber, daß sie ihr in der bisherigen Form zur Verfügung steht (Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 57/01 -, LKV 2002, 515 sowie Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 - LKV 2002, 573, 574).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 269/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Missen in die Stadt

    Die Beschwerdeführerin hat nach einem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung, über welchen mit Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 21. August 2003 entschieden worden ist (Az.: VfGBbg 197/03 EA), am 25. Oktober 2003 kommunale Verfassungsbeschwerde erhoben.
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